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   OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12   

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https://dejure.org/2013,34085
OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12 (https://dejure.org/2013,34085)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.07.2013 - 2 LB 32/12 (https://dejure.org/2013,34085)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 2 LB 32/12 (https://dejure.org/2013,34085)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommunalaufsichtliche Begutachtung der Beteiligung privatrechtlicher Gesellschaften an der Verwirklichung eines Bürgerwindparkvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunalaufsichtliche Begutachtung der Beteiligung privatrechtlicher Gesellschaften an der Verwirklichung eines Bürgerwindparkvorhabens

  • rechtsportal.de

    GO § 101 Abs. 1 Nr. 1 ; GO § 102 Abs. 1
    Kommunalaufsichtliche Begutachtung der Beteiligung privatrechtlicher Gesellschaften an der Verwirklichung eines Bürgerwindparkvorhabens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmen Bürgerwindpark durch Gründung von Gesellschaften kann gemeindewirtschaftsrechtlich unzulässig sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmen Bürgerwindpark durch Gründung von Gesellschaften kann gemeindewirtschaftsrechtlich unzulässig sein

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Öffentlicher Zweck

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Ein kommunales wirtschaftliches Unternehmen stellt eine Einrichtung oder Anlage der Gemeinde dar, welche auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - Az.: I C 24.69 -, m.w.N.).

    Im Grunde handelt es sich um eine Frage sachgerechter Kommunalpolitik, die - wie jedes sinnvolle wirtschaftliche Handeln - in starkem Maße von Zweckmäßigkeitsüberlegungen bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - I C 24.69 -, m.w.N.).

    Denn auch dieser Entscheidung wohnen wertende und prognostische Elemente inne, die einer uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - I C 24.69 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 L 126/09

    Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Im sozialen Rechtsstaat des Grundgesetzes können die Gemeinden durch ihre wirtschaftlichen Unternehmen im öffentlichen Interesse zahlreiche und vielgestaltige Aufgaben übernehmen, die durch die genannte Zweckbestimmung gedeckt sind (vgl. OVG LSA, Urteil vom 17.02.2011 - 2 L 126/09 -, m.w.N.).

    Ziel der ausschließlich dem Schutz der Gemeinde dienenden Regelung ist es vor allem, die Risiken einer wirtschaftlichen Betätigung zu begrenzen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 17.02.2011 - 2 L 126/09 -, m.w.N.).

    Der Gemeinde steht auch bezüglich dieses Kriteriums ein Beurteilungsspielraum zu, da es sich um eine prognostische Entscheidung handelt, bei der auch wertende Elemente eine Rolle spielen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 17.02.2011 - 2 L 126/09 -, m.w.N.).

  • VG Schleswig, 24.05.2012 - 6 A 108/11

    Kommunalaufsichtlicher Widerspruch gegen die Gründung dreier, auf den Betrieb von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer, Einzelrichter (Az.: 6 A 108/11) - vom 24.05.2012 wird zurückgewiesen.

    Mit Einzelrichterurteil vom 24.05.2012 (Az.: 6 A 108/11) hat das Verwaltungsgericht die zulässige Klage als unbegründet abgewiesen.

    das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 24.05.2012 (Az.: 6 A 108/11) zu ändern und die an sie ergangenen drei Widersprüche vom 10.11.2010 (Az.: 120.10 - 7110) in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16.03.2011 (Az.: 200.2 - WM 2/11) aufzuheben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Diese Einschätzungsprärogative findet ihre Grenze nur in groben und offensichtlichen Missgriffen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08 -).

    Diese Überlegungen sind auf die von der Gemeinde zu treffende Entscheidung übertragbar, ob ein öffentlicher Zweck die Betätigung rechtfertigt (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08 -, m.w.N.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Insoweit ist es im Planungsrecht anerkannt, dass der Behörde eine Einschätzungsprärogative zusteht, die ihre Grenze nur in groben und einigermaßen offensichtlichen Missgriffen findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 46/91 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen ist es gerechtfertigt, der Verwaltungsbehörde einen eigenen, der gerichtlichen Kontrolle nur beschränkt zugänglichen Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.1995 - 3 C 24.94 -, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 2 L 30/00

    Wärmeversorgung von Grundstücken mit Bürogebäuden und Pflicht zum Anschluss an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Zum einen besteht eine Einschränkung der Möglichkeiten der Gemeinden durch die Subsidiaritätsklausel des § 101 Abs. 1 Nr. 3 GO, zum anderen ist mit der Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens in der Regel kein Eingriff in die Rechte Privater verbunden, so dass die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG keine weitergehende gerichtliche Überprüfbarkeit gebietet (Senatsurteil vom 21.08.2002 - 2 L 30/00 -).
  • BVerwG, 19.06.1972 - VII B 64.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Obwohl § 108 Abs. 1 Satz 4 GO dem Wortlaut nach der Kommunalaufsichtsbehörde auf der Rechtsfolgenseite nicht ausdrücklich Ermessen hinsichtlich der Entschließung zur Widerspruchserhebung einräumt, ist dem Beklagten dennoch eine pflichtgemäße Ermessensausübung auferlegt, weil im Kommunalaufsichtsrecht das Opportunitätsprinzip umfassend gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.06.1972 - VII B 64/71 -).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Danach ergibt sich für die Anfechtungsklage im Allgemeinen, dass die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist, es sei denn, das materielle Recht regelt etwas Abweichendes (BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - Az.: 6 C 19.06 -, m.w.N.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.03.2000 - VGH N 12/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2013 - 2 LB 32/12
    Durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt ist ein kommunales Unternehmen deshalb nur dann, wenn es sich zurückführen lässt auf die Verpflichtung der Gemeinde aus § 1 Abs. 1 Satz 2 GO, das Wohl ihrer Einwohnerschaft zu fördern (vgl. hierzu auch VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.03.2000 - VGH N 12/98 -, DVBl 2000, 992 = NVwZ 2000, 801 = GewArch 2000, 325 = DÖV 2000, 682).
  • VG Köln, 06.04.2009 - 4 K 4737/08

    Rechtsschutz gg. wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2007 - 4 LB 23/05

    Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14

    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als

    Nur bei einer solchen gezielten Versorgung schadet es nicht, wenn in gewissen Maßen eine Netzeinspeisung nach dem EEG stattfindet und auf diese Weise Ertragseinahmen im Wege der garantierten Einspeisevergütung erzielt werden (vgl. auch die Begründung des Gesetzentwurfs zu dem § 116 GO LSA a.F. weitestgehend entsprechenden § 128 KVG LSA in LT-Drs 6/2247 v. 4. Juli 2013, S. 235 f.; vgl. weiter OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013 - 2 LB 32/12 -, zit. nach JURIS zu dem öffentlichen Zweck bei der Betreibung eines Windparks).

    Es kann danach offen bleiben, ob für den erforderlichen örtlichen Bezug eine zielgerichtete Versorgung mit dem erzeugten Stroms ausschließlich oder zumindest deutlich überwiegend (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013, a.a.O.) oder lediglich zu einem geringen Anteil (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs zum KVG LSA, a.a.O.) an Abnehmer im Gebiet der Kommune erfolgen muss.

    Die Bedarfsfrage ist jeweils vorab zu klären, bevor konkrete Schritte zur Durchführung von Maßnahmen eingeleitet werden, denn die Schaffung öffentlicher Einrichtungen und von wirtschaftlichen Unternehmen mit öffentlichem Zweck sind kommunalpolitisch und finanzwirtschaftlich nur vertretbar, wenn ein unmittelbarer Bedarf dafür vorhanden ist (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013 - 2 LB 32/12 -, zit. nach JURIS; Fabry/Augsten, a.a.O., S. 100).

    Auch unter Berücksichtigung des dem Kläger zugutekommenden Beurteilungsspielraums reichen allgemein gehaltene Verweise auf Bedarfssteigerungen nicht aus, um eine innerhalb seines Kreisgebietes gegenwärtig oder in naher Zukunft bestehende Nachfrage nach einer Solarstromversorgung konkret durch die Anlage des Klägers darzutun (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 11. Juli 2013, a.a.O. zu einem Windpark).

  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 3 A 14/17

    Rettungsdienst; Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstvertrags;

    Ein kommunales Unternehmen ist nur dann als wirtschaftliches Unternehmen anzusehen, wenn es sich um eine Einrichtung oder Anlage der Gemeinde handelt, die auch von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden könnte (vgl. hierzu z.B. OVG Schleswig, Urteil vom 11.07.2013, 2 LB 32/12).

    Die Kommunen können Unternehmungen grundsätzlich wahlweise in öffentlich-rechtlichen oder in privatrechtlichen Organisationsformen führen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 11. Juli 2013, 2 LB 32/12).

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